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Winterdienst-Checkliste für Bauhöfe: bereit vor dem ersten Schnee

Kostenlose Praxishilfe für Gemeinden und Bauhöfe

Als Wegehalter haften Gemeinden nach § 1319a ABGB grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch ihrer Mitarbeiter. Ob ein Vorwurf hält, hängt in der Praxis stark davon ab, ob der Winterdienst nachvollziehbar geplant, durchgeführt und dokumentiert wurde. Diese Checkliste hilft, die Vorbereitung im Herbst vollständig abzuarbeiten – bevor der erste Schnee kommt.

Kostenlos zum Ausdrucken: Winterdienst-Checkliste als PDF (2 Seiten) – zum Abhaken im Bauhof oder für die nächste Besprechung.

→ Winterdienst-Checkliste herunterladen (PDF)

1. Organisation und Planung

  • Räum- und Streuplan aktualisiert: alle Straßen, Gehwege, Radwege, Plätze und Stiegen erfasst und nach Dringlichkeit gereiht. Orientierung bieten die Winterdienstkategorien P1 bis P7 der RVS 12.04.12.
  • Reihenfolge der Routen festgelegt: Hauptverkehrswege, Buslinien sowie Zufahrten zu Feuerwehr, Rettung, Arztpraxen und Schulen zuerst.
  • Betreuungszeiten je Kategorie festgelegt (für innerörtliche Hauptverkehrswege, Kategorie P1, nennt die RVS 4 bis 22 Uhr).
  • Gefahrenstellen eingetragen und vorgereiht: Steigungen, Brücken, schattige Abschnitte, Mulden, Stiegen, Haltestellen.
  • Nicht betreute Wege im Winter klar gekennzeichnet oder gesperrt.
  • Gehsteige eindeutig zugeordnet: Welche räumt die Gemeinde, welche die Anrainer? Räumt die Gemeinde einen Gehsteig über längere Zeit regelmäßig, kann sie damit stillschweigend die Pflichten und die strengere Haftung der Anrainer übernehmen. Schriftlich regeln.
  • Fremdvergabe geprüft: Bei beauftragten Unternehmen Leistungsumfang und Zeiten vertraglich festhalten. Die Gemeinde haftet weiterhin für Auswahl und Überwachung.
  • Plan schriftlich freigegeben, mit Datum versehen und allen Fahrern ausgehändigt.

2. Personal

  • Bereitschafts- und Dienstplan inklusive Vertretungen, unter Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.
  • Einweisung aller Fahrer, auch von Aushilfen (einheitliche Unterlagen: RVS 14.02.16).
  • Neue Mitarbeiter fahren die Routen vor Saisonbeginn einmal ab.
  • Schutzausrüstung vollständig: Warnkleidung, Winterschuhe, Handschuhe.
  • Alarmierungskette steht: Telefonliste, Zuständigkeiten, Wetterwarnungen (z. B. GeoSphere Austria) abonniert.

3. Fahrzeuge und Geräte

  • Räumfahrzeuge gewartet: Winterreifen, Schneeketten, Beleuchtung, Warnleuchten.
  • Schneepflüge geprüft: Schürfleisten, Hydraulik, Anbauteile.
  • Streugeräte geprüft und die Streumenge nach Herstellerangabe kontrolliert (Abdrehprobe).
  • Kleingeräte einsatzbereit: Handstreuwagen, Schneefräsen, Schaufeln, Besen.
  • Verschleiß- und Ersatzteile auf Lager, Treibstoffvorrat gesichert.

4. Streumittel

  • Bestand erhoben und Nachlieferung für Kältephasen vereinbart (Auftausalz und Streumittel).
  • Lagerung trocken, überdacht und gegen Auswaschung geschützt.
  • Streugutbehälter an Gefahrenstellen gefüllt und gut sichtbar.
  • Qualität gemäß RVS 12.04.16 (Anforderungen an Splitt und Auftaumittel); örtliche Streumittelverordnungen beachtet.
  • Faustregeln im Team bekannt: festgefahrenen Schnee zuerst mechanisch räumen, Feuchtsalz wirkt gleichmäßiger und verweht weniger als Trockensalz, vorbeugend reichen geringe Salzmengen.
  • Kein Salz auf Baumscheiben und Grünflächen (für Anrainer in § 93 Abs. 3 StVO ausdrücklich vorgeschrieben, für Gemeinden gute Praxis).

5. Strecke und Ausstattung

  • Schneestangen gesetzt: Fahrbahnränder, Engstellen, Verkehrsinseln, Hydranten. Bodenhülsen geprüft.
  • Hindernisse markiert: Poller, hohe Randsteine, Schachtdeckel, Bodenschwellen.
  • Schneeablageflächen festgelegt, ohne Sicht an Kreuzungen zu verstellen und ohne Abflüsse zu verlegen.

6. Dokumentation

Tabelle seitlich wischen →

Was ins Einsatzprotokoll gehörtWarum
Datum, Beginn und Ende, Routezeigt, dass der Räum- und Streuplan eingehalten wurde
Maßnahme (Räumen/Streuen), Streumittel und Mengebelegt, was konkret getan wurde
Wetter und Straßenzustandmacht die Entscheidung im Einsatz nachvollziehbar
Besondere Vorkommnissez. B. Fahrzeugausfall, Sperren, Meldungen von Bürgern
Kontrollfahrtenwerden ebenfalls protokolliert
Wetterberichte und Warnungenwerden zum Protokoll abgelegt

Aufbewahrung über mehrere Jahre: Schadenersatzansprüche verjähren in der Regel erst drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger. Ob auf Papier oder per App – entscheidend ist, dass das Protokoll vollständig und lesbar ist.

Die Checkliste zum Ausdrucken

Alle Punkte auf zwei Seiten zum Abhaken – von der Routenplanung bis zum Einsatzprotokoll.

→ PDF herunterladen

Kostenlos, ohne Anmeldung. Gerne weitergeben – an Kolleginnen und Kollegen, den Bauhof oder andere Gemeinden.

7. Information der Bevölkerung

  • Anrainer über ihre Pflichten informiert (§ 93 StVO, gilt im Ortsgebiet, ausgenommen unverbaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften): Gehsteige und Gehwege entlang der Liegenschaft, die höchstens 3 m entfernt sind, von 6 bis 22 Uhr räumen und bei Glätte streuen; ohne Gehsteig einen 1 m breiten Streifen am Straßenrand; Schneewächten und Eis von Dächern entfernen.
  • Ansprechperson und Telefonnummer für Meldungen veröffentlicht (Gemeindezeitung, Website, Aushang).

Alles für den Winterdienst an einem Ort

Streugutbehälter, Streuwagen, Auftausalz und Streumittel und Schneestangen liefern wir ab Lager – Gemeinden kaufen auf Rechnung.

Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind StVO, ABGB, die RVS der Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) und örtliche Verordnungen. Stand: Oktober 2026.

Fragen zum Winterdienst?

Straßenprofi – Esletzbichler Verkehrstechnik GmbH · Tel. +43 7488 21101 30 · wolfpassing@evkt.at · Mo–Fr 8–17 Uhr

Leitpflock mit integrierter Schneestange und Reflektor, freigestellt vor weißem Hintergrund
Leitpflock mit Schneestange
LEITPFLOCK MIT SCHNEESTANGE Dieser Leitpflock mit integrierter Schneestange sorgt für beste Sichtbarkeit bei starkem Schneefall und schwierigen Witterungsbedingungen. Mit einer Länge von 1 Meter und einem Gewicht von 1,4 kg eignet sich dieser Leitpflock optimal für Straßenränder, Baustellen und Bergstrecken in schneereichen Regionen. Gefertigt aus UV- und witterungsbeständigem Kunststoff bietet der Straßenbegrenzungspfosten eine langlebige und wartungsarme Lösung für die sichere Verkehrsführung im Winter. Die zusätzliche Schneestange gewährleistet, dass der Leitpflock auch bei hoher Schneedecke klar erkennbar bleibt – eine wichtige Voraussetzung für die Verkehrssicherheit. TECHNISCHE DETAILS Produkt: Leitpflock mit integrierter Schneestange Länge: 1000 mm (1 Meter) Gewicht: 1,4 kg Material: Robuster, UV- und witterungsbeständiger Kunststoff Besonderheit: Schneestange für erhöhte Sichtbarkeit bei Schnee Eigenschaften: Langlebig, schlagfest, wartungsfrei Montage: Für mobile oder feste Installation geeignet MONTAGE- UND SICHERHEITSHINWEISE Der Leitpfosten ist senkrecht in geeignete Bodenhülsen oder Fundamente einzusetzen. Bei schneebedecktem Gelände ist die Sichtbarkeit der Schneestange regelmäßig zu überprüfen. Die Montage muss stabil erfolgen, um ein Umkippen bei Schneelast oder Wind zu verhindern. Die Positionierung sollte so erfolgen, dass die Schneestange nicht durch Räumfahrzeuge beschädigt werden kann. Dieses Produkt dient der visuellen Verkehrsführung und ersetzt keine physische Absperrung. Kinder dürfen den Leitpfosten und die Schneestange nicht als Spielgerät verwenden. TYPISCHE EINSATZBEREICHE Verkehrslenkung auf schneereichen Straßen und Wegen Baustellenabsicherung im Winter Feldwege, Zufahrten und private Wege in Schneeregionen Straßenbegrenzung auf Bergstrecken und Landstraßen
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